Wissenswertes

Der Ortsbeirat

Der Ortsbeirat hat Vorschlagsrecht in allen, seinen Stadtteil betreffenden, Angelegenheiten. Der vom Gremium gewählte Vorsitzende trägt die Bezeichnung Ortsvorsteher. Er vertritt den Ortsbeirat nach außen, zum Beispiel gegenüber dem Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung oder den Ausschüssen.

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