Wissenswertes

Was ist eigentlich eine Fraktion?

Die rechtliche Fraktion:

Alle Stadtverordneten einer gemeinsamen Richtung beraten und entscheiden.

Die politische Fraktion:

Genau wie oben genannt, allerdings um Mitglieder des Magistrats ergänzt.


Nach § 36 a HGO können sich Stadtverordnete zu einer Fraktion zusammenschließen, um Ihren politischen Willen durch ein gemeinsames Auftreten im Parlament durchzusetzen. Parteien und Wählergruppen, die in der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind, erhalten Fraktionsstatus.
Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Stadtverordneten bestehen.

Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Stadtverordnetenversammlung mit. Sie sind somit „Teilorgan“ des Beschlussorgans. Sie sind in Hessen dem öffentlich-rechtlichen Bereich zuzuordnen. Es ist ihnen in engen Grenzen erlaubt, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.
Wahlwerbung zugunsten einer Partei ist nicht gestattet.

Fraktionen werden sich bemühen, eine getroffene Entscheidung nach außen und in der Stadtverordnetenversammlung einheitlich zu vertreten. Im Vordergrund sollte aber immer das freie Mandat des Stadtverordneten stehen.

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